Für wen ist ein Immobiliencheck – Altbaucheck – Gebäudecheck ratsam?
1. Eigentümer die in der Immobilie wohnen
Viele Eigentümer leben teilweise Jahrzehnte im Gebäude und investieren leider nur wenig in die Instandhaltung, dafür lieber in den äußeren Schein. Da werden Renovierungsmaßnahmen eher nach optischen Gesichtspunkten durchgeführt als nach werterhaltenden und gebäudeschützenden Kriterien. Im Alter merkt man dann, dass die liebgewonnen Immobilie doch immer mehr an guter Substanz verliert und hier und da zu „bröckeln“ beginnt.

Dazu kommen noch energetische Gesichtspunkte die viele Jahre außer Acht gelassen wurden und nun ein immer größeres Loch in die Kasse reißen. Auch verändern sich im Alter die Lebensumstände und vieles fällt nicht mehr so leicht. Sei es nun der Einstieg in die Badewanne oder die Dusche oder das erklimmen der oberen Stockwerke. Altersgerechtes Wohnen spielt eine immer größere Rolle in unserer Gesellschaft und die meisten wollen doch so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verweilen.
Hier erfahren Sie mehr über den Immobiliencheck – Altbaucheck – Gebäudecheck für Bestandsimmobilien
2. Erben von Bestandsimmobilien (Altbau)
Haus geerbt – was nun? Die Erben stehen oft vor der schwierigen Frage: Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen? “ Da es sich hierbei ja meist um ein doch recht altes Objekt handelt, das vielleicht schon mehreren Generationen ein Heim über dem Kopf geboten hat, steht die Frage nach den anstehenden Modernisierungsmaßnahmen daher oft an erster Stelle. Auch ob die Aufteilung der Wohnfläche zu den eigenen Bedürfnissen passt gelangt dabei in den Focus.

Welche Umbaumaßnahmen machen Sinn bzw. sind überhaupt durchführbar, oder wäre es besser die Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Ein Immobiliencheck mit einem Bausachverständigen bringt daher schnell Licht ins Dunkel und der oder die Erben können ihre Entscheidung auf eine solide Grundlage stellen.
Hier erfahren Sie mehr über den Immobiliencheck im Erbfall
3. Käufer von Bestandsimmobilien (bereits Kaufvertrag unterschrieben)
Es gibt zwar schon recht lange die Möglichkeit sich Hilfe vor dem Hauskauf / Immobilienkauf durch einen Baugutachter zu leisten, aber noch längst nicht jeder nutzt diesen Dienst auch tatsächlich. Viele neue Eigentümer stellen daher leider erst nach Einzug in das neue Heim fest, dass doch so einiges mit der Immobilie im Argen scheint.

Jetzt den Kopf in den Sand zu stecken ist sicherlich nicht die Lösung. Ein Gebäudecheck oder Altbaucheck macht auch nach dem Kauf immer noch Sinn. Sie werden wohl keinen Schadensersatz mehr geltend machen können, den beim Kauf von Immobilien gilt: Gekauft wie gesehen. Nur wenn Sie beweisen können, dass der Verkäufer ihnen etwas arglistig verschwiegen hat, dann können Sie den Kauf noch Rückgängig machen bzw. Schadenersatz verlangen. Bedenken Sie jedoch, dass die Beweislast bei Ihnen liegt.
Hier erfahren Sie mehr über den Immobiliencheck nach dem Kauf
4. Kaufinteressenten (bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird)
Der Immobilienmarkt wird immer komplexer und der Laie blickt längst nicht mehr durch. Weder was den Wert angeht noch ob die Immobilie in einem guten Zustand ist oder wie viel Kosten an Modernisierungen auf ihn zukommen. Der Gebäudecheck beantwortet viele offene Fragen und ermöglicht es dem Kaufinteressenten aufgrund fundierter Informationen sich für oder gegen eine favorisierte Immobilie zu entscheiden.

Mit unserem Immobiliencheck vor dem Hauskauf gehen Sie auf Nummer sicher. Hier erfahren Sie mehr über unseren Immobiliencheck vor dem Kauf
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Zielgruppe Immobiliencheck – Altbaucheck – im Erbfall – Bestandsimmobilien – nach Abschluss Kaufvertrag – vor dem Kauf